Ab 1. April gilt wieder der volle Mehrwertsteuersatz
Als die Erdgaspreise 2022 nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine in die Höhe schnellten, beschloss der Bundestag mit Wirkung zum 1. Oktober 2022, den Mehrwertsteuersatz auf Gas und und auch auf Fernwärme für die Endkunden von 19 auf sieben Prozent zu senken.
Diese Maßnahme war von Anfang an bis zum 31. März 2024 befristet. Die Fernwärmeversorgung Niederrhein weist deshalb darauf hin, dass ab dem 1. April auf Fernwärme wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben wird.
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