Auch zukünftig mit Fernwärme sicher versorgt!

Wichtige Information für Eigentümer in der MSA-Siedlung Dortmund.


Fernwärme in der MSA-Siedlung

Zum 31.05.2026 endet die Fernwärmeversorgung der MSA-Siedlung in ihrer jetzigen Form.
Sie entscheiden, wie es weitergeht! Voraussetzung für die Stationssanierung als auch für die Wärmelieferung ab dem 1. Juni 2026 ist eine Quote von 80 % der Eigentümer, die sich für die Fernwärme entscheiden. Die Quote sollte bis zum 1. Juli 2025 erreicht werden.

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Seit den 60er Jahren versorgt die Fernwärmeversorgung Niederrhein (FN) ca. 8.600 Haushalte in Scharnhorst Ost und seit 1971 auch Ihre MSA-Siedlung mit komfortabler und klimaschonender Fernwärme.

In Scharnhorst Ost ist die FN nicht nur Wärmelieferant, sondern auch Eigentümer des Wärmenetzes, d.h. es wird in Sanierung und Modernisierung investiert. Für die MSA-Siedlung besteht lediglich ein Betriebsführervertrag mit dem Netzeigentümer LEG, dessen aktuelle Vertragslaufzeit am 31.05.2026 ausläuft. Ob die FN dann das mittlerweile fast 70 Jahre alte Netz der MSA-Siedlung übernehmen und sanieren kann, hängt u.a. davon ab, wie viele Eigentümer der Siedlung sich auch zukünftig für Fernwärme entscheiden werden.

Fernwärme ist immer so klimaschonend wie der Energieträger, mit dem die Wärme erzeugt wird. In Ihrem Versorgungsgebiet stammt die Wärme derzeit noch zu einem Großteil aus industrieller Abwärme der Deutschen Gasrußwerke. Die industrielle Abwärme steht ab dem 01.01.2026 nicht mehr zu Verfügung, deshalb plant die FN den Bau eines Biomasse-Heizkraftwerks in Derne. Dieses Heizkraftwerk soll die Dortmunder Stadtteile Scharnhorst Ost und Alt Scharnhorst zukünftig annähernd klimaneutral versorgen.

Zukünftige Fernwärme für die MSA-Siedlung

Wir möchten Sie auch über den 31.05.2026 hinaus zu unseren Kunden zählen. Um Sie in Zukunft sicher und verlässlich mit Fernwärme zu versorgen, muss das Leitungsnetz saniert und auf die heutigen Standards angepasst werden. Um Fernwärme effektiv nutzen zu können und keine Energie zu verschwenden, sind zudem Fernwärmeübergabestationen in den Häusern not­wendig, die das Fernwärmenetz hydraulisch von der Hausanlage trennen. Die Wärmetauscher in den Übergabestationen übergeben die Wärme an das Haussystem unter Berücksichtigung der in­di­vi­du­el­len Vorlauftemperatur, die sich auto­ma­tisch regeln lässt. Darüber hinaus wird durch die elektronische Regelung die Vor­lauf­tem­pe­ratur in Heißwasser­net­zen begrenzt, die Haus­ins­tal­lation kann mit Stan­dard­komponenten erfolgen – unabhängig von der Druckstufe des Fernwärmenetzes.

Das zu erneuernde Trassennetz in der MSA-Siedlung beträgt rund 10 km. Für die Sanierung sind ca. 5 Mio. Euro notwendig. Mit der notwendigen Sanierung des Wärmenetzes wird es leider auch zu einer Preiserhöhung kommen müssen, wenn die Fernwärmeversorgung für die Eigenheime in der MSA-Siedlung erhalten bleiben soll – unab­hängig davon, ob die FN das Fernwärmenetz übernimmt und die Versorgung fortführt oder ob dies möglicherweise durch Dritte erfolgt.

Ihre Fragen – unsere Antworten (FAQ)

In dieser Liste werden besonders häufig gestellte Fragen und deren Antworten dargestellt, so wie sie uns in den letzten Wochen zur Fernwärmeversorgung der MSA-Siedlung erreicht haben.

Nach unserem Kenntnisstand nicht. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich die Stadt Dortmund. Auf der Internetseite der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH. Für die künftige Versorgung der MSA-Siedlung gibt es noch KEIN neues Preisblatt. Ja, unsere Fernwärme entspricht den Vorgaben nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG). Nicht vor Mitte 2025. Eine entsprechende Baufreiheit vorausgesetzt, sollten die Montagen für den Standardanschluss innerhalb von zwei Tagen erfolgt sein. Mindestens 8.200 € brutto für den Standardanschluss. Fördermöglichkeiten und individuelle Wünsche besprechen Sie bitte mit unserern Fachberatern. Das stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne per E-Mail zur Verfügung. Sie finden das Zertifikat auch auf dieser Internetseite unter den entsprechenden Versorgungsgebieten. Ja, bitte sprechen Sie unsere Fachberater an. Für Preisänderungen wird eine Berechnungsformel festgelegt, die anhand der Entwicklung von statistischen Indizes (auf die FN keinen Einfluss hat) den geänderten Preis festlegt, sowohl noch oben, aber auch nach unten. Details entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Sollte sich der Eigentümer des Hauses ändern (Verkauf; Todesfall; Erbe) so geht der Wärmeliefervertrag auf den Rechtsnachfolger über. Ja, hierzu wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Energieberater oder schauen u.a. unter Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das Angebot gilt zunächst einmal für alle Straßenzüge. Fernwärme ist eine Solidaritätslösung, d.h. je mehr Haushalte sich an die Fernwärme anschließen lassen um so günstiger wird es für jeden Einzelnen. Es kann durchaus sein, dass sich einige Hauseigentümer nicht melden und/oder bewusst gegen die Fernwärme entscheiden. Das kann dazu führen, dass in einzelnen Straßenzügen oder -abschnitten die ausreichende Anzahl Kunden für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb fehlt. Grundsätzlich Ja, hier können wir Sie aber nicht beraten. Es sind gewisse Randbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig. Ja, mit dieser werden die Wasserkreisläufe zwischen Fernwärmenetz und Hausnetz künftig getrennt, Details sind unseren Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu entnehmen.

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